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Investment-Idee einreichen
Sie haben eine Aktie auf dem Radar, die ich übersehen habe? Eine unterbewertete Perle aus dem deutschen Mittelstand? Eine forensische Short-These mit Substanz? Schicken Sie sie mir.
Wie es funktioniert
Schreiben Sie mir eine E-Mail an info@boslerboerse.de mit dem Stichwort „Investment-Idee" im Betreff. Ich lese jede Mail persönlich.
Wenn die Idee überzeugt, recherchiere ich tiefer — und Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung zurück. Wenn sie es in eines meiner Musterdepots schafft, profitieren Sie als Erster davon.
Was eine gute Idee ausmacht
Ich freue mich besonders über Hinweise auf:
übersehene Nebenwerte mit echter Substanz, nicht der nächste Hype
Sondersituationen (Spin-offs, Übernahmegerüchte, Squeeze-outs)
forensische Auffälligkeiten in Bilanzen — Wirecard war kein Einzelfall
unterbewertete Family-Owned-Businesses im deutschsprachigen Mittelstand
Short-Thesen mit konkreten Primärquellen (Handelsregister, Comptes Sociaux, EudraGMDP)
Weniger hilfreich: Tipps aus Börsenforen, Charts ohne Fundamental-Story, „heißer Trade" ohne Begründung.
Was Sie mitschicken sollten
Eine kurze E-Mail genügt. Hilfreich sind:
Name des Unternehmens und ISIN
Ihre zentrale These in zwei, drei Sätzen
die wichtigsten Quellen, auf die Sie sich stützen
warum Sie glauben, dass der Markt das übersehen hat
Was Sie im Gegenzug bekommen
Ich antworte persönlich. Bei guten Ideen recherchiere ich nach und teile meine Einschätzung mit Ihnen — bevor sie im Telegram-Kanal erscheint. Sie bleiben anonym, wenn Sie es wünschen.
Keine Vermittlungsprovisionen, keine Affiliate-Links, kein Pump-and-Dump. Wenn ich eine Idee aufgreife, dann weil sie fundamental überzeugt — nicht weil jemand dafür bezahlt hat.
Rechtlicher Hinweis
Mit dem Einreichen einer Idee übertragen Sie mir keine Rechte und gehen keine Verpflichtung ein. Ich behalte mir vor, eingereichte Ideen zu recherchieren, zu prüfen und gegebenenfalls zu veröffentlichen — oder auch nicht. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, Antwort oder Vergütung.
Bitte schicken Sie mir keine Insider-Informationen im Sinne von Art. 7 MAR. Dazu gehören insbesondere noch nicht veröffentlichte Geschäftszahlen, Übernahmepläne oder andere kursrelevante Informationen, die Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit bei einem Unternehmen erfahren haben. Die Weitergabe und Nutzung solcher Informationen ist strafbar — für beide Seiten.
